Informationen zum neuen EU-Recht

Guten Tag liebe Modellpiloten und Mitglieder.
Die EU und Deutschland werden zum 01.04.2021 eine neue Richtline in Kraft setzen,

Welche es erforderlich macht dass jeder Modellpilot ab diesem Zeitpunkte eine sog. eID (Elektronische IDentifikation) des Luftfahrt Bundesamtes vorweisen muss.
Mitglieder die mit im Verband des Deutschen Modellflug Verbandes (DMFV) sind werden von diesem Angemeldet. Die jenigen Mitglieder die Privatversichert oder anders Versichert sind müssen bitte für sich diese eID beantragen und dem Vorstand mitteilen.

Die eID kann von nicht DMFV oder DAeC Verbandsmitgliedern hier direkt beantragt werden: https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Denn der Verein steht gegenüber den Behördern in der Nachweispflicht und dient zur rechtlichen absicherung des Vereins, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird.
Dies bedeutet dass wenn der Verein von einem Piloten keine eID hat ist diese nicht erlaubt auf dem Flugplatz ein Flugobjekt zu starten.
Sollte er/sie erwischt werden durch eine spontane Kontrolle des Ordnungsamtes / DMFV oder Polizei ohne eID zu fliegen so ist dies rechtwiedrig und eventuell anfallende Bußgelder werden nicht vom Verein getragen.

Generell gilt ab dem 01.04.2021

  • Im Besitz einer eID
  • eID dem Verein gemeldet/bekannt
  • eID / Name auf einem feuerfesten Ettiket auf dem Flugmodell
  • Kenntnisnachweis vorhanden (Ausgestellte vom Verband sind bis Ende 2022 gültig)

Hier ist die Zusammenfassung vom Deutschen Modellflug Verband: https://www.dmfv.aero/der-verband/spezialthemen/internationales/eu-recht/

Der Vorstand

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